Die Abfallhierarchie

Ursprung und Entwicklung

Ad Lansink der aus den Niederlanden stammende Vater der Abfallhierarchie, hatte die Abfallhierarchie noch in Form einer Leiter (Ladder of Lansink) dargestellt. Erst später haben Wissenschaftler der landwirtschaftlichen Universität Wageningen das Konzept einer Pyramide entwickelt. Solange die Abfallhierarchie dreistufig war, passte die Abbildung der Pyramide auch zu deren Präferenzordnung. 

Seit Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie ist die Abbildung einer Pyramide jedoch nicht mehr geeignet, um die Präferenzordnung der gesamten Abfallhierarchie darzustellen. In der ursprünglich dreistufigen Abfallhierarchie wurde die sowohl qualitative als auch quantitative Vermeidung innerhalb der Abfallbewirtschaftung durch das Recycling verfolgt. Bei der erweiterten fünfstufigen Abfallhierarchie steht dagegen die Nutzungsveränderung nicht mehr nur als Maßnahme der Abfallvermeidung, sondern auch innerhalb der Abfallbewirtschaftung an erster Stelle.

Dafür geeignete, zu Abfall geworden Gegenstände sollen entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie so aufbereitet werden, dass diese nochmals für den Zweck, für den diese vor der Entledigung verwendet wurden, genutzt werden können. 

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung von dafür geeigneten Abfällen ermöglicht, dass die vorbereiteten Gegenstände anschließend nochmals für denselben Zweck wie vor der Entledigung genutzt werden. Dadurch kommt es zwischen der Entledigung und dem Recycling zu einer zweiten Nutzungsphase nach dem Endverbrauch, diese trägt dazu bei, dass die schädlichen Auswirkungen der Abfallerzeugung vermieden werden. Denn durch die Wiederverwendung werden die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert. Diese Maßnahme soll also ein frühzeitiges Zerstören von für eine Nutzungsverlängerung geeigneten Gegenständen beim Recycling vermeiden und hat daher in der Abfallhierarchie Vorrang vor allen anderen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.

Die Nutzungsverlängerung soll also nicht mehr nur das Entstehen einer Abfalleigenschaft, sondern auch den Bestand einer dauerhaften Abfalleigenschaft vermeiden. Oberstes Ziel ist es nicht nur möglichst wenig Abfall zu erzeugen, sondern die Vermeidung auch innerhalb der Abfallbewirtschaftung dadurch zu unterstützen, indem die ursprüngliche Nutzung der weggeworfenen Gegenstände verlängert wird. 

Der gesamte Lebenszyklus von Produkten ist in eine Phase des Endverbrauchs und eine weitere innerhalb der Abfallbewirtschaftung gegliedert. 

Der gesamte Lebenszyklus eines Produkts wird im Abfallrecht in zwei wesentliche Phasen unterteilt:

Die Phase des Endverbrauchs: Diese Phase umfasst die Nutzung des Produkts durch den Verbraucher, also den Zeitraum, in dem das Produkt aktiv verwendet wird. Hier handelt es sich um die „klassische“ Nutzung, in der das Produkt seinen ursprünglichen Zweck erfüllt.

Die Phase innerhalb der Abfallbewirtschaftung: Diese beginnt nach der Nutzung, wenn das Produkt aus dem Endverbrauch ausscheidet und zu Abfall wird. Innerhalb dieser Phase unterscheidet man weiter zwischen verschiedenen Maßnahmen:

Vorbereitung zur Wiederverwendung: Hierbei handelt es sich um Schritte, die darauf abzielen, dafür geeignete Abfälle erneut als Produkt nutzbar zu machen, bevor es im Recyclingprozess landet. Dies kann das Reparieren, Reinigen oder das Lagern umfassen und endet in der Weitergabe zur Wiederverwendung.

Recycling: Wenn das Produkt nicht wiederverwendet werden kann, wird es dem Recycling zugeführt, um die dabei gewonnenen Sekundärrohstoffe wieder in den Produktionskreislauf einzuführen.

Endgültige Entsorgung: Produkte oder Teile, die weder wiederverwendet noch recycelt werden können, werden schließlich energetisch verwertet oder deponiert.

Die Abfallbewirtschaftung ist also nicht nur der Schritt, der nach dem Endverbrauch kommt, sondern umfasst auch vorbereitende Maßnahmen zur Wiederverwendung und das Recycling. Diese Struktur betont, dass die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts über den Zeitraum der ersten Nutzungsphase hinausgeht und es eine klare Trennung zwischen den Phasen der „aktiven“ Nutzung innerhalb des Endverbrauchs und der „Nachnutzung“ (im Kontext der Abfallbewirtschaftung) gibt. Lesen Sie mehr über den gesamten Lebenszyklus von Produkten. >

Die Vorgabe der Vermeidung ist zwar nach wie vor an Hersteller, Verbraucher und Abfallbesitzer adressiert, doch sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer haben vor dem Recycling eine übergeordnete und vorrangige Stufe zu berücksichtigen. 

Seit 1. Juni 2012 nimmt diese vorrangige Stufe innerhalb einer Pyramide den obersten Platz ein und die Vermeidung mit dem Grundsatz der Nutzungsverlängerung für die Abfallvermeidung und die Abfallbewirtschaftung steht über dieser Pyramide. Nur so kann die Präferenzordnung der Abfallhierarchie richtig dargestellt werden.
 

Abfallhierarchie

Stand seit 1.Juni 2012

Unter Berücksichtigung der Vorgaben von Artikel 4 Abs. 1 der Abfallrahmenrichtlinie kann die Pyramide nur noch wie abgebildet zur Darstellung der Abfallhierarchie genutzt werden. Denn der oberste Grundsatz der Vermeidung gilt sowohl für die Abfallvermeidung als auch für die Abfallbewirtschaftung. In die Pyramide gehört nur die Rangfolge für die Abfallbewirtschaftung.

 

Zum Wegweiser durch die  Abfallhierarchie. >

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